Grundstudium Teil 1
Der erste Teil des Grundstudiums bis zur Zwischenprüfung (Grundstudium Teil 1) dient der Grundlagenvermittlung in folgenden Fachgebieten:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
- Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
Im Lauf des Grundstudiums Teil 1 werden zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung Übungsklausuren in folgenden Fächern geschrieben:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
- Öffentliches Recht
Lehrpläne