Bewerbung
In den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (Justizsekretäranwärter/in) kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer
a. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt,
b. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
c. höchstens 40 Jahre alt ist (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit
mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
d. den Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.
Wenn Sie an einem modernen und sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung jeweils möglichst bis zum 31. Oktober (Fristverlängerungen siehe Karriereseite) für den Einstellungstermin 1. September des darauf folgenden Jahres an den
Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts
60256 Frankfurt a. M.
Ihrer Bewerbung (bitte ohne Mappe) fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
- Beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses
- eine Einverständniserklärung Ihres gesetzlichen Vertreters, sofern Sie minderjährig sind
- evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und/oder Studium) seit der Schulentlassung
Bewerbungen werden auch per E-Mail entgegen genommen (ausbildung@olg.justiz.hessen.de). Dateianhänge sind im pdf-Format beizufügen.
Von Bewerberinnen/Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, sind darüber hinaus auf Anforderung folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- ein Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
- eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, ggfs. der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder
- ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staats-(amts-) anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Schulden Sie haben
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr nächstgelegenes Amtsgericht und verschaffen sich dort selbst einen Eindruck über das Berufsbild und die Aufgaben des allgemeinen Justizdienstes.
Sie können sich auch gerne bei der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in Rotenburg a. d. Fulda oder beim Oberlandesgericht Frankfurt a. M. informieren.
Ihr direkter Ansprechpartner beim Aus- und Fortbildungsreferat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: |
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Jasmin Kaiser |
Tel.: 069/1367-8976 |
Darüber hinaus hält auch die Bundesagentur für Arbeit weitere Informationen für Sie bereit.