Berufspraktikum verkürzter Vorbereitungsdienst
Das Berufspraktikum dauert in Anbetracht der vorhergehenden Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten lediglich 4 Monate und besteht wie in der regulären Ausbildung aus einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz. Während dieser Zeit sind die Anwärterinnen und Anwärter ihrem jeweiligen Ausbildungsgericht zugewiesen. Dort werden Sie in ausgewählten Abteilungen des Amtsgerichts sowie bei der Staatsanwaltschaft ausgebildet.
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Form einer Einzelausbildung am Arbeitsplatz. Hierbei lernen die Anwärterinnen und Anwärter die praktische Umsetzung der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den entsprechenden Ausbildungsbereichen und festigen ihre EDV-Kenntnisse.
Während des Berufspraktikums führen die Anwärterinnen und Anwärter des verkürzten Vorbereitungsdienstes an insgesamt 3 Arbeitstagen Nebenprotokolle in Strafverhandlungen beim Amtsgericht.
Im Berufspraktikum ist - gegen Ende dieses Ausbildungsabschnittes - der Fachlehrgang II eingebettet.
Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Ausbildungsstationen während des verkürzten Berufspraktikums: |
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Ausbildungsstation |
Dauer |
Amtsgericht – Kostenberechnung Zivilsachen |
2 ½ Wochen |
Amtsgericht – Kostenberechnung Familiensachen |
2 ½ Wochen |
Amtsgericht – Anweisungsstelle für Zeugenentschädigung und Sachverständigenvergütung |
3 Wochen |
Amtsgericht – Gerichtskasse |
2 Wochen |
Staatsanwaltschaft (Sekretariat) |
3 Wochen |
In Einzelfällen kann für Anwärterinnen und Anwärter, die zeitnah vor dem Vorbereitungsdienst während ihrer Tätigkeit als Justizfachangestellte in einem dieser Arbeitsbereiche praktisch eingesetzt waren, abweichende Regelungen getroffen werden.