Fachlehrgang II
Der 2-monatige Fachlehrgang II an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst dient der anwendungsbezogenen Vertiefung der von den Anwärterinnen und Anwärtern während der gesamten vorangegangenen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Darüber hinaus bereitet er durch Wiederholung in bestimmten Schwerpunkten auf die bevorstehende Prüfung vor.
Der Unterricht findet wie bereits im Fachlehrgang I an fünf Tagen in der Woche mit regelmäßig 6 Unterrichtsstunden vormittags statt. Während des Fachlehrgangs II wohnen die Anwärterinnen und Anwärtern wieder im Studienzentrum.
Nachfolgend finden sie eine Übersicht über die einzelnen Lehrveranstaltungen während des Fachlehrgangs II: |
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Lehrgebiet |
Unterrichtsstunden |
Staatskunde |
24 |
Zivilprozessrecht |
14 |
Materielles Strafrecht |
10 |
Strafprozessrecht |
12 |
Zwangsvollstreckungsrecht |
22 |
Insolvenzrecht |
10 |
Familienrecht |
22 |
Betreuungsrecht |
8 |
Grundbuchrecht |
16 |
Nachlassrecht |
8 |
Registerrecht |
10 |
Kostenrecht |
42 |
Vergütungs- und Entschädigungsrecht |
10 |
Haushaltsrecht und Controlling |
6 |
Gesamt |
214 |