Illustration Justizakte

Dipl.-Rechtspfleger (m/w/d) (FH)

Die Hessische und Thüringer Justizverwaltung bieten Ihnen eine dreijährige qualifizierte Fachhochschulausbildung. Sie lernen und wohnen in einem unserer Standorte in Rotenburg an der Fulda und absolvieren den berufspraktischen Teil des Studiums in einem der hessischen beziehungsweise thüringischen Ausbildungsgerichte.

Studium

Die Ausbildung für den Rechtspflegedienst, auch Vorbereitungsdienst genannt, dauert drei Jahre. Diese drei Jahre beinhalten neben dem Fachstudium an der Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda auch die berufspraktischen Studienzeiten. Diese korrespondieren inhaltlich mit dem Fachstudium.

Im Vorbereitungsdienst werden die Rechtspfleger-Anwärterinnen und -Anwärter auf die Verantwortung in der freiheitlich demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei werden die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft berücksichtigt.

Was - Wann - Wo?

Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit sowie den angrenzenden Rechtsgebieten die methodische und die soziale Kompetenz und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Lerninhalte werden während des Fachstudiums nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden vermittelt; die Inhalte orientieren sich insbesondere an die berufspraktische Tätigkeit.

Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen statt, die 25 bis 30 Studierende aufnehmen können. Ferner stehen auch EDV-Hörsäle zur Verfügungen, die sowohl mit dem Internet als auch mit landeseigenen Intranetangeboten verbunden sind. Nachmittags werden Kolloquien für jedes Studienfach angeboten. Die gut sortierte Bibliothek mit Computerarbeitsplätzen sowie eine W-LAN-Anbindung in der Bibliothek, in der Cafeteria und in den Aufenthaltsbereichen unterstützten das Eigenstudium.

Die berufspraktischen Studienzeiten der hessischen Rechtspfleger-Anwärter*innen werden bei hessischen Ausbildungsamtsgerichten durchgeführt.

Die berufspraktische Studienzeiten der thüringer Rechtspfleger-Anwärter*innen werden bei thüringer Ausbildungsbehörden absolviert.

Die rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes bilden:

  • Verwaltungsfachhochschulgesetz (VerwFHG)
  • Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter der Rechtspflegerlaufbahn (Hessische RpflAPO)
  • Thüringer Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürRAPO)
  • Studienordnung für den Fachbereich Rechtspflege an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a. d. Fulda (Studienordnung)
  • Geschäftsordnung für den Fachbereich Rechtspflege und Steuer an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege a.d. Fulda (Geschäftsordnung)

Berufsbild

Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis – das sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beruf "Rechtspfleger".

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Beamtin oder der Beamte des gehobenen Dienstes bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Sie treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamt*innen der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen. 

Wo werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingesetzt?

Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegedienstes liegt bei den Amtsgerichten. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der vorsorgenden und Streitverhütenden Rechtspflege sind sie zuständig in den Rechtsgebieten

  •  Grundbuch
  • Register
  • Nachlass
  • Betreuung, Vormundschaft und Familie.

Im Rahmen des rechtlich schwierigen und vielfältigen Gebiets des Grundbuchrechts entscheiden Rechtspflegeriinnen und Rechtspfleger z. B. über Anträge auf Übertragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum.
 
Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
 
In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.
 
Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übertragen, so z. B. die Erteilung vormundschafts- und familiengerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Betreuers, Vormunds oder Pflegers einschließlich deren Überwachung.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen auch wichtige Aufgaben in der streitigen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören die Rechtsgebiete

  •  Insolvenz
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Strafvollstreckung.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger das gesamte Verfahren weiter durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit der Insolvenzverwalterinnen und -verwalter.

Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken gehören zu den schwierigsten Geschäften und verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
 
Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.

In Strafverfahren überwachen sie anstelle der Richterin oder des Richters, oder der Staatsanwaltschaft die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch Haftbefehle erlassen.
 
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Bereichen der Justiz selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch weitere Betätigungsfelder in diesem Bereich, z. B. als Systemadministrator oder -betreuer.

Weitere Möglichkeiten

Mit den vorbezeichneten Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs, die auch im Bereich der Justizverwaltung deutlich wird.
 
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit Führungsaufgaben in der Justizverwaltung unter anderem als Geschäftsleitung der Justizbehörden betraut. Dazu gehören unter anderem die Tätigkeitsfelder 

  • Personal
  • Haushalt
  • Planung und Organisation.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt. Im Zuge der Einführung neuer, insbesondere auch betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in der Justizverwaltung (kaufmännisches Rechnungswesen mit doppelter Buchführung sowie Kosten- und Leistungsrechnung) unter Einsatz der Standardsoftware SAP R/3 tragen sie in dieser Funktion besondere Verantwortung für die Gewährleistung einer modernen, bürgerfreundlichen und leistungsfähigen Justiz.

Zusätzlich tragen bei größeren Behörden (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgericht Frankfurt am Main) in leitender Funktion Referentinnen und Referenten Verantwortung für Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung, Planung und Organisation und Bauangelegenheiten. Diese Aufgabenbereiche verlangen ein Höchstmaß an Entschlusskraft, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Eigenschaften, die auch von den Hauptsachbearbeiterinnen und Hauptsachbearbeitern in den Verwaltungsabteilungen erwartet werden.

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