HessischeHochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda

Gremien der HHFR

Die Gremien der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda sind das Kuratorium, der Senat und die Fachbereichsräte.

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der für die Hochschule zuständigen Ministerien und der Gewerkschaften. 

Aufgaben des Kuratoriums:

  • Beschluss über den Beitrag der HHFR zum Haushaltsvoranschlag,
  • Stellungnahme über den mit dem Ministerium abzuschließenden Kontrakt sowie über die Zuweisung von Personalstellen der Hochschule an die Fachbereiche und an die Rektorin / den Rektor,
  • Stellungnahmen zur Koordinierung der Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche,
  • Stellungnahmen zur Abstimmung der Ausbildungsinhalte der Fachstudien mit den Ausbildungsinhalten der berufspraktischen Studienzeiten,
  • Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Senats für die weitere Entwicklung.

Mitglieder des Kuratoriums sind

  • zwei Vertreter des Ministers der Finanzen,
  • zwei Vertreter des Ministers der Justiz,
  • ein Vertreter des Ministers für Wissenschaft und Kunst,
  • ein Vertreter des für das Dienstrecht zuständigen Ministeriums,
  • ein Vertreter des Landesbezirks Hessen des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
  • ein Vertreter des Landesverbandes Hessen des Deutschen Beamtenbundes.

Senat

Der Senat ist ein zentrales Organ der Verwaltungsfachhochschule.

Er berät und beschließt über alle Angelegenheiten der Verwaltungsfachhochschule von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht die Zuständigkeit des Rektors, eines Fachbereichs oder des Kuratoriums gegeben ist.

Aufgaben des Senats:

  • Erlass und Änderung der Grundordnung.
  • Vorschlag für die Bestellung der Rektorin / des Rektors.
  • Koordinierung der Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche.
  • Stellungnahmen zu den Studienordnungen und den darin enthaltenen Studienplänen.
  • Bildung von Fachbereichskommissionen auf Antrag eines Fachbereichs.
  • Erlass und Änderung der Studienvorschriften.
  • Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Fachbereichsräte für die Einstellung von hauptamtlichen Lehrkräften.
  • Vorschläge für die weitere Entwicklung der Hochschulen.

Mitglieder des Senats sind

  • die Rektorin / der Rektor als Vorsitzende / Vorsitzender,
  • die andere Fachbereichsleiterin / der andere Fachbereichsleiter als stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender,
  • fünf Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • vier Vertreter der Studierenden,
  • zwei Vertreter der sonstigen an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes,
  • die Kanzlerin / der Kanzler mit beratender Stimme.

Fachbereichsräte

Für jeden Fachbereich gibt es ein weiteres Gremium, den Fachbereichsrat. Der Rat beschließt in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsleiters oder einer Kommission bestimmt ist.

Mitglieder des Fachbereichsrats sind

  1. die Fachbereichsleiterin oder der Fachbereichsleiter (Vorsitz),
  2. Vertreterinnen und Vertreter der Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten,
  3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrbeauftragten,
  4. Vertreterinnen und Vertreter der im Fachbereich Studierenden.

Der Fachbereichsrat beschließt insbesondere 

  • die Geschäftsordnung des Fachbereichs,
  • Studienordnungen des Fachbereichs,
  • Vorschläge für die Einstellung von hauptamtlichen Lehrkräften,
  • einen Beitrag des Fachbereichs zum Haushaltsvoranschlag der Hochschule,
  • Vorschläge für die Vergabe von Lehraufträgen,
  • Vorschläge für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.

Weitere Einzelheiten zu den Gremien und Organen der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege sind im Verwaltungsfachhochschulgesetz geregelt.

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