Für Bewerber*innen mit abgeschlossener Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten mit entsprechender Berufserfahrung kann eine Abkürzung der Ausbildung auf ein Jahr erfolgen.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich für den Gerichtsvollzieherdienst oder den gehobenen Justizdienst [Diplom-Rechtspfleger*in (FH)] weiter zu qualifizieren.
Während der berufspraktischen Ausbildung sind die Anwärter*innen einem Amtsgericht zugewiesen. Dort lernen sie während der Berufspraktika die amtsgerichtliche Praxis in sämtlichen Abteilungen kennen. Zudem erfolgt eine mehrwöchige Überweisung an ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft, um auch die dortigen Arbeitsbereiche kennen zu lernen.
Die fachtheoretische Ausbildung (Einführungspraktikum – Fachtheoretischer Lehrgang I – Fachtheoretischer Lehrgang II) findet in Form von Lehrgängen im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda im Lehrbereich Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst statt. Während dieser Zeit wohnen Sie in modernen Zimmern des Studienzentrums und genießen dort eine Vollverpflegung.
Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwerben Sie die Berufsbezeichnung „Justizfachwirt*in“.
Ausbildung
Grundlage für die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt*in bildet die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes im mittleren Justizdienst (APOaJD).
Die Ausbildung, auch Vorbereitungsdienst genannt, beginnt regelmäßig zum 1. September eines Jahres und dauert zwei Jahre.
In Zeiten hohen Personalbedarfs erfolgt eine weiter Einstellung zum 1. November eines Jahres.
Der Vorbereitungsdienst umfasst aufeinander abgestimmte und verzahnte fachtheoretische Lehrgänge und berufspraktische Ausbildungsabschnitte. Ziel des Vorbereitungsdienstes ist die Heranbildung von Beamt*innen, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrer allgemeinen und fachlichen Befähigung in der Lage sind, die verantwortungsvollen Aufgaben des/der Justizfachwirt*in eigenverantwortlich, selbständig, kostenbewusst und bürgerfreundlich zu erledigen.
Der reguläre zweijährige Vorbereitungsdienst (Einstellung 1. September) gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
Ziffer | Abschnitt | Dauer |
---|---|---|
1. | Einführungspraktikum | 2 Monate (Ausbildungsabschnitt I) |
2. | Berufspraktikum I | 2 Monate (Ausbildungsabschnitt II) |
3. | Fachtheoretischer Lehrgang I | 6 Monate (Ausbildungsabschnitt III) |
4. | Berufspraktikum II | 12 Monate (Ausbildungsabschnitt IV) |
5. | Fachtheoretischer Lehrgang II | 2 Monate (Ausbildungsabschnitt V) |
Der reguläre zweijährige Vorbereitungsdienst (Einstellung 1. November) gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
Ziffer | Abschnitt | Dauer |
---|---|---|
1. |
Einführungspraktikum |
2 Monate (Ausbildungsabschnitt I) |
2. |
Berufspraktikum I |
2 Monate (Ausbildungsabschnitt II) |
3. |
Fachtheoretischer Lehrgang I (Teil 1) |
2 ½ Monate (Ausbildungsabschnitt III) |
4. |
Berufspraktikum II (Teil 1) |
5 ½ Monate (Ausbildungsabschnitt IV) |
5. |
Fachtheoretischer Lehrgang I (Teil 2) |
3 ½ Monate (Ausbildungsabschnitt III) |
6 |
Berufspraktikum II (Teil 2) |
6 ½ Monate (Ausbildungsabschnitt IV) |
7. |
Fachtheoretischer Lehrgang II |
2 Monate (Ausbildungsabschnitt V) |
Für geprüfte Justizfachangestellte mit Berufserfahrung kann die Dauer des Vorbereitungsdienstes auf ein Jahr abgekürzt werden. Der Schwerpunkt dieser verkürzten Ausbildung liegt auf der Vermittlung und Vertiefung fachtheoretischer Kenntnisse. Die fachtheoretische Ausbildung ist daher nahezu identisch mit der regulären Ausbildung. Die berufspraktischen Abschnitte sind jedoch deutlich verkürzt.
Der verkürzte einjährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
Ziffer | Abschnitt | Dauer |
---|---|---|
1. |
Fachtheoretischer Lehrgang I |
6 Monate (Ausbildungsabschnitt I) |
2. |
Berufspraktikum |
4 Monate (Ausbildungsabschnitt II) |
3. |
Fachtheoretischer Lehrgang II |
2 Monate (Ausbildungsabschnitt III) |
Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II werden sowohl im regulären 2-jährigen als auch im verkürzten 1-jährigen Vorbereitungsdienst an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in Rotenburg an der Fulda eingerichtet. Das Einführungspraktikum wird in Kooperation zwischen der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst und dem Amtsgericht Bad Hersfeld durchgeführt.
Die berufspraktische Ausbildung wird bei ausgesuchten Ausbildungsamtsgerichten durchgeführt.