Studium
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung dauert drei Jahre. Diese drei Jahre beinhalten neben dem Fachstudium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg an der Fulda mit einer Dauer von 21 Monaten auch die berufspraktischen Studienzeiten. Die berufspraktischen Studienzeiten werden inhaltlich mit dem Fachstudium verbunden.
Im Vorbereitungsdienst wird der/die Beamt*in auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Seine Ausbildung führt ihn/sie zur Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei sind die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft zu berücksichtigen.
Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz im Steuerrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten die methodische und die soziale Kompetenz sowie das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Lerninhalte werden während des Fachstudiums nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden vermittelt; die Inhalte sind anwender*innenorientiert und es wird dabei besonders auf den Praxisbezug Wert gelegt.
Das Fachstudium gliedert sich in ein Grund- und in ein Hauptstudium und umfasst 2.200 Unterrichtseinheiten. Die Dauer des Fachstudiums entfällt etwa zu 2/3 auf das Grund- und zu 1/3 auf das Hauptstudium. Das Grundstudium besteht aus zwei Teilen. Im Anschluss an den ersten Teil des Grundstudiums findet eine Zwischenprüfung statt. Nach der erfolgreich absolvierten Zwischenprüfung und einer berufspraktischen Studienphase wird das Grundstudium mit dem zweiten Teil fortgesetzt.
Die Studierenden werden zu Studiengruppen zusammengefasst; die Lehrveranstaltungen werden grundsätzliche für jede Studiengruppe getrennt durchgeführt. Es besteht Anwesenheitspflicht, weil die Studierenden als Beamt*innen bereits im Dienstverhältnis stehen.
Grundsätzlich finden an jedem Vormittag sechs Unterrichtseinheiten statt, die um 7.50 Uhr beginnen und um 13.00 Uhr oder um 13.10 Uhr beendet sind. Jede Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Bei Verhinderung eines/einer Dozenten*in wird die Unterrichtseinheit nach Möglichkeit entweder nachgeholt oder von einem/einer anderen Dozenten*in übernommen.
Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen für 25 bis 30 Studierende statt. Durch technische Ausstattung der Lehrsäle können auch Studierende im Homeoffice an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Ferner stehen auch EDV-Hörsäle zur Verfügungen, die sowohl mit dem Internet als auch mit dem verwaltungseigenen Intranet verbunden sind. Nachmittags werden neben Wahlpflichtveranstaltungen regelmäßig Kolloquien für jedes Studienfach angeboten. Die gut sortierte Bibliothek unterstützt das Selbststudium.
Die rechtlichen Grundlagen bilden
- das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
- die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte (StBAPO)
- und die Studienordnung des Fachbereichs Steuer.
Berufspraktische Studienzeiten
Die Studierenden werden Ausbildungsfinanzämtern zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Während der berufspraktischen Studienzeiten üben die Studierenden Tätigkeiten in den Ausbildungsfinanzämtern aus und haben Gelegenheit, im Rahmen von Ausbildungsarbeitsgemeinschaften die bis dahin fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpften und zu vertiefen.
Insbesondere die Automation des steuerlichen Festsetzungs- und Erhebungsverfahrens sowie praxisorientierte Arbeits- und Entscheidungstechniken bei der Veranlagung von Steuern werden dabei behandelt. Ziel der Ausbildung ist nicht nur die fachliche Integration in das Arbeitsgebiet, sondern auch die Beherrschung von bisher ungewohnten Situationen, wie z. B. der Umgang mit Steuerbürger*innen, die Zusammenarbeit mit Kolleg*innen verschiedenen Alters, das Führen von Mitarbeiter*innen.
Die Ausbildung erstreckt sich in erster Linie auf die Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich und die Außenprüfung. Die Tätigkeit im Veranlagungsbereich ist geeignet, die Studierenden in der Technik zur richtigen Erfassung und Würdigung von steuerlich erheblichen Sachverhalten zu unterweisen. Dabei ist die Entwicklung fachübergreifenden Denkens und das Verstehen wirtschaftlicher Zusammenhänge von besonderer Bedeutung. Während der berufspraktischen Studienzeiten soll der/die Studierende die Aufgaben des gehobenen Dienstes unter Beachtung rechtsstaatlicher und verwaltungsökonomischer Grundsätze kennen lernen sowie soziale und methodische Handlungskompetenz gewinnen.