Eine Tätigkeit im Justizwachtmeister*innendienst ist auch außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Rahmen eines arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelfer*in möglich und stellt seit mehreren Jahren den Regelfall dar. Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis kann bei Eignung und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen frei werdender Stellen erfolgen.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Justizdienst (mit der Möglichkeit der späteren Weiterbildung für den Gerichtsvollzieher*innendienst oder den Rechtspfleger*innendienst) weiter zu qualifizieren. Die Befähigung für diese Laufbahnzweige ist nach den entsprechenden Ausbildungsordnungen in einer zusätzlichen Ausbildung zu erwerben. Während der berufspraktischen Ausbildung sind die Anwärter*innen einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft zugewiesen. Dort werden sie mit den Aufgaben des Justizwachtmeister*innendienstes vertraut gemacht.
Die fachtheoretische Ausbildung findet in Form eines 9-wöchigen Lehrgangs im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda im Lehrbereich Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst statt.
Während dieser Zeit wohnen sie in modernen Zimmern des Studienzentrums und genießen dort eine Vollverpflegung.
Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst (Beamtenausbildung) dauert 6 Monate und gliedert sich in:
- die praktische Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und einen 9-wöchigen Fachlehrgang
In der praktischen Ausbildung werden die Anwärter*innen mit allen Aufgaben ihres zukünftigen Berufes vertraut gemacht. Sie haben monatlich zwei schriftliche Arbeiten anzufertigen, die bewertet und besprochen werden.
Sofern die Einstellung als Justizhelfer*in erfolgte, besteht keine Beschränkung auf die Dauer von 6 Monaten. Die tarifbeschäftigten Justizhelfer*innen werden nach ihrer Einstellung jedoch in gleicher Weise wie die Beamtenanwärter*innen in ihren Beschäftigungsbehörden praktisch ausgebildet. Sie müssen grundsätzlich auch den Fachlehrgang absolvieren.
In dem Fachlehrgang an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst wird den Anwärter*innen das für die Dienstverrichtung im Justizwachtmeisterdienst erforderliche Fachwissen vermittelt. Der Lehrstoff umfasst insbesondere:
- Einführung in die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes
- Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Tarif- und Beamtenrechts
- Aufbau und Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Geschäftsgang bei den Justizbehörden
- Psychologische Schulung im Umgang mit Vorzuführenden und rechtsuchenden Bürger*innen
- Konfliktvermeidungsstrategien und Konfliktbewältigung
- Kooperation und Kommunikation im Dienstbetrieb
- Interkulturelle Kompetenzen
- Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
- Einlasskontrolle
- Wahrung der Sicherheit in Gerichtsverhandlungen
- Bewachung und Vorführung von Gefangenen
- Zustellung von Schriftstücken
- Postabfertigung
- Grundzüge der Registrierung von Verfahren
- Beförderung von Geld- und Wertsachen
- Behandlung von Überführungsstücken und Fundsachen
- Erste Hilfe bei Unfällen
- Brandschutz
- Gesundheitsschutz
- EDV (Grundlagen allgemeiner und justizspezifischer Software)
- Justizeinsatztraining (praktische Übungen)
- Waffenlose Selbstverteidigung
- Anwendung von Hiebwaffen und Pfefferspray
- Fesselung
- Durchsuchung von Personen
- Personenschutz
Während des Fachlehrgangs sind schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen, die bewertet werden. Am Ende des Fachlehrgangs wird über jede/n Teilnehmer*in eine Beurteilung erstellt, aus der hervorgeht, ob und mit welchem Erfolg der Fachlehrgang absolviert wurde.
Berufsbild
Justizwachtmeister*innen sind als Beamt*innen des mittleren Dienstes oder als tarifbeschäftigte Justizhelfer*innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Zu den vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gehört
- die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden,
- der Dienst in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
- die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Im Innendienst sind sie neben dem Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude (dieser umfasst insbesondere die Durchführung von Einlasskontrollen) auch für den gesamten Aktentransport und -umlauf und den reibungslosen Postbetrieb verantwortlich.
Im Außendienst sind Justizwachtmeister*innen für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen und die Beförderung von Geldern, Wertsachen und Poststücken zuständig.
Bei Behörden mit eigenen Dienstfahrzeugen werden sie auch als Dienstwagenfahrer eingesetzt.
Chancen, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (eine besondere Abschlussprüfung findet nicht statt) werden die Anwärter*innen im Regelfall unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Justizhauptwachtmeister*in (Besoldungsgruppe A5 des Hessischen Besoldungsgesetzes - HBesG) ernannt.
Aufstiegsmöglichkeiten
Nach Ableisten einer regelmäßig dreijährigen, in Einzelfällen auch kürzeren Probezeit, bieten sich nach Maßgabe freier Planstellen und dienstlicher Bewährung Beförderungsmöglichkeiten bis zur/zum Hauptsekreträr*in im Justizwachtmeister*innendienst (Besoldungsgruppe A 8 HBesG).