Bewerbungsgespräch

Bewerbung

Wo kann ich mich für die Ausbildungen bewerben? Welche Fristen gibt es? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Antworten gibt es auf dieser Seite.

Bewerbung Ausbildung

Am Einfachsten und Schnellsten bewerben Sie sich für die Ausbildung zum/zur Finanzwirt*in online. Registrieren Sie sich dafür auf dem  Bewerberportal mit Ihrer E-Mail-Adresse.

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Eine Frist für die Bewerbung gibt es nicht.

Alternativ können Sie sich auch über andere Wege bewerben. Bitte dafür das Wunschfinanzamt angeben und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen beifügen.

Per Post an:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
z.Hd. Nicole Östreich-Nelles
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main

Per E-Mail an: Ausbildung@ofd.hessen.de

Über Instagram
Nachricht an @karriere.steuern.hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

In den Vorbereitungsdienst als Beamt*in auf Widerruf (Justizsekretäranwärter*in) kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer

  1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt,
  2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
  3. höchstens 40 Jahre alt ist (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldat*innen auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
  4. den Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.

Wenn Sie an einem modernen und sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung jeweils möglichst bis zum 31. Oktober für den Einstellungstermin 1. September des darauf folgenden Jahres an den

Präsident*in des Oberlandesgerichts
60256 Frankfurt a. M.

Ihrer Bewerbung (bitte ohne Mappe) fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses
  • eine Einverständniserklärung Ihres/Ihrer gesetzlichen Vertreters*in, sofern Sie minderjährig sind
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und/oder Studium) seit der Schulentlassung

Bewerbungen werden auch per E-Mail entgegen genommen. Dateianhänge sind im pdf-Format beizufügen.

Von Bewerber*innen, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, sind darüber hinaus auf Anforderung folgende weitere Unterlagen einzureichen:

  • ein Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
  • eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, ggfs. der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder
  • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staats-(amts-) anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Schulden Sie haben

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr nächstgelegenes Amtsgericht und verschaffen sich dort selbst einen Eindruck über das Berufsbild und die Aufgaben des allgemeinen Justizdienstes. Sie können sich auch gerne bei der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in Rotenburg an der Fulda oder beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main informieren.

Zum Vorbereitungsdienst unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf als Justizhauptwachtmeisteranwärter*in können Bewerber*innen zugelassen werden, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
  • die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • höchstens 40 Jahre alt sind (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldat*innen auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
  • die erforderliche körperliche Eignung besitzen.

 

Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur Justizwachtmeister*in (Beamtenverhältnis)

Die Bewerber*innen werden durch Stellenausschreibung ermittelt. Bewerbungen sind an die Justizbehörde zu richten, bei der die Stelle ausgeschrieben ist. Die Einstellungen erfolgen von Fall zu Fall nach Bedarf, feste Einstellungstermine existieren nicht. Es empfiehlt sich daher, sich zur Frage, ob und ggf. wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind, vorab mit den in Frage kommenden Justizbehörden in Verbindung zu setzen. Diese erteilen auch sonst gern weitere Auskünfte.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und oder Studium) seit der Schulentlassung
  • Erklärung, ob und ggfs. welche Schulden der/die Bewerber*in hat
  • Erklärung, ob gegen der/die Bewerber*in ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Amts-/Staatsanwaltschaft anhängig ist

Bewerber*innen, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, haben auf Anforderung noch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
  • beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, ggfs. der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis (ausgestellt zur Vorlage bei einer Behörde)

 

Bewerbungen zum/zur Justizhelfer*in (Beschäftigtenverhältnis)

Justizhelfer*innen durchlaufen nicht den vorstehend dargestellten Vorbereitungsdienst. Sie nehmen aber in der Regel am Fachlehrgang teil, der auch Voraussetzung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist.

Einstellungen erfolgen nach Bedarf unmittelbar durch die Justizbehörden (z. B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, …). Diese erteilen auch Auskunft darüber, ob und ggf. wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen und welche Unterlagen einer Bewerbung beizufügen sind.

Für die Einstellung und Beschäftigung als Justizhelfer*in gilt die Beschränkung auf die vorstehend aufgeführten Staatsangehörigkeiten nicht. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt allerdings eine entsprechende Staatsangehörigkeit und das erfolgreiche Absolvieren des Fachlehrgangs voraus.

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