Zum Vorbereitungsdienst unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf als Justizhauptwachtmeisteranwärter*in können Bewerber*innen zugelassen werden, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen,
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
- die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
- höchstens 40 Jahre alt sind (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldat*innen auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
- die erforderliche körperliche Eignung besitzen.
Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur Justizwachtmeister*in (Beamtenverhältnis)
Die Bewerber*innen werden durch Stellenausschreibung ermittelt. Bewerbungen sind an die Justizbehörde zu richten, bei der die Stelle ausgeschrieben ist. Die Einstellungen erfolgen von Fall zu Fall nach Bedarf, feste Einstellungstermine existieren nicht. Es empfiehlt sich daher, sich zur Frage, ob und ggf. wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind, vorab mit den in Frage kommenden Justizbehörden in Verbindung zu setzen. Diese erteilen auch sonst gern weitere Auskünfte.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
- Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
- Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und oder Studium) seit der Schulentlassung
- Erklärung, ob und ggfs. welche Schulden der/die Bewerber*in hat
- Erklärung, ob gegen der/die Bewerber*in ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Amts-/Staatsanwaltschaft anhängig ist
Bewerber*innen, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, haben auf Anforderung noch folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
- beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, ggfs. der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis (ausgestellt zur Vorlage bei einer Behörde)
Bewerbungen zum/zur Justizhelfer*in (Beschäftigtenverhältnis)
Justizhelfer*innen durchlaufen nicht den vorstehend dargestellten Vorbereitungsdienst. Sie nehmen aber in der Regel am Fachlehrgang teil, der auch Voraussetzung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist.
Einstellungen erfolgen nach Bedarf unmittelbar durch die Justizbehörden (z. B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, …). Diese erteilen auch Auskunft darüber, ob und ggf. wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen und welche Unterlagen einer Bewerbung beizufügen sind.
Für die Einstellung und Beschäftigung als Justizhelfer*in gilt die Beschränkung auf die vorstehend aufgeführten Staatsangehörigkeiten nicht. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt allerdings eine entsprechende Staatsangehörigkeit und das erfolgreiche Absolvieren des Fachlehrgangs voraus.