Studium
Die Ausbildung für den Rechtspfleger*innendienst, auch Vorbereitungsdienst genannt, dauert drei Jahre. Diese drei Jahre beinhalten neben dem Fachstudium an der Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda auch die berufspraktischen Studienzeiten. Diese korrespondieren inhaltlich mit dem Fachstudium.
Im Vorbereitungsdienst werden die Rechtspfleger-Anwärter*innen auf die Verantwortung in der freiheitlich demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei werden die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft berücksichtigt.
Was - Wann - Wo?
Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit sowie den angrenzenden Rechtsgebieten die methodische und die soziale Kompetenz und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Lerninhalte werden während des Fachstudiums nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden vermittelt; die Inhalte orientieren sich insbesondere an die berufspraktische Tätigkeit.
Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen statt, die 25 bis 30 Studierende aufnehmen können. Ferner stehen auch EDV-Hörsäle zur Verfügungen, die sowohl mit dem Internet als auch mit landeseigenen Intranetangeboten verbunden sind. Nachmittags werden Kolloquien für jedes Studienfach angeboten. Die gut sortierte Bibliothek mit Computerarbeitsplätzen sowie eine W-LAN-Anbindung in der Bibliothek, in der Cafeteria und in den Aufenthaltsbereichen unterstützten das Eigenstudium.
Die berufspraktischen Studienzeiten der hessischen Rechtspfleger-Anwärter*innen werden bei hessischen Ausbildungsamtsgerichten durchgeführt.
Die berufspraktische Studienzeiten der thüringer Rechtspfleger-Anwärter*innen werden bei thüringer Ausbildungsbehörden absolviert.
Die rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes bilden:
- Verwaltungsfachhochschulgesetz (VerwFHG)
- Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter der Rechtspflegerlaufbahn (Hessische RpflAPO)
- Thüringer Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürRAPO)
- Studienordnung für den Fachbereich Rechtspflege an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a. d. Fulda (Studienordnung)
- Geschäftsordnung für den Fachbereich Rechtspflege und Steuer an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege a.d. Fulda (Geschäftsordnung)
Berufsbild
Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis – das sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beruf "Rechtspfleger*in".
Rechtspfleger*innen sind als Beamt*innen des gehobenen Dienstes bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Sie treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamt*innen der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen.
Wo werden Rechtspfleger*innen eingesetzt?
Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspfleger*innendienstes liegt bei den Amtsgerichten. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der vorsorgenden und Streitverhütenden Rechtspflege sind Rechtspfleger*innen zuständig in den Rechtsgebieten
- Grundbuch
- Register
- Nachlass
- Betreuung, Vormundschaft und Familie.
Im Rahmen des rechtlich schwierigen und vielfältigen Gebiets des Grundbuchrechts entscheiden Rechtspfleger*innen z. B. über Anträge auf Übertragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum.
Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.
Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf den/die Rechtspfleger*in übertragen, so z. B. die Erteilung vormundschafts- und familiengerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Betreuers, Vormunds oder Pflegers einschließlich deren Überwachung.
Rechtspfleger*innen übernehmen auch wichtige Aufgaben in der streitigen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören die Rechtsgebiete
- Insolvenz
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Strafvollstreckung.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger*innen das gesamte Verfahren weiter durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des/der Insolvenzverwalters*in.
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken gehören zu den schwierigsten Geschäften und verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger*innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.
In Strafverfahren überwachen sie anstelle des/der Richters*in oder Staatsanwalts*anwältin die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch Haftbefehle erlassen.
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Bereichen der Justiz selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Rechtspfleger*innen auch weitere Betätigungsfelder in diesem Bereich, z. B. als Systemadministrator*in oder -betreuer*in.