Ausbildung
Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung als Mitarbeiter*in/Bearbeiter*in in der Hessischen Finanzverwaltung.
Sie umfasst daher insbesondere
- die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten,
- angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie
- Verständnis für wirtschaftliche und internationale Zusammenhänge.
Darüber hinaus werden die Anwärter*innen im Vorbereitungsdienst auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet.
Ausbildungsziele
§ 1 Abs. 1 der Steuerbeamtenausbildungs- und –prüfungsordnung [StBAPO] legt die Ziele der Ausbildung fest. Die in der Vorschrift genannten Aufgaben werden, was den theoretischen Teil betrifft, von der Landesfinanzschule Hessen, was den berufspraktischen Teil betrifft, von den Finanzämtern übernommen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden den Anwärter*innen breite steuerfachliche Kenntnisse mit den entsprechenden zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Bezügen in teilnehmer*innenaktiver Unterrichtsform vermittelt. Dies erfolgt zum Teil unter Anwendung der in der Praxis genutzten EDV-Programmen. Außerdem werden sie in den sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns sowie zu Themen der Arbeits- und Selbstorganisation geschult.
Umfang der Ausbildung
Dabei umfasst die fachtheoretische Ausbildung bundeseinheitlich insgesamt mindestens 800 Lehrveranstaltungsstunden. Am Lehrbereich Landesfinanzschule Hessen werden über die vorgeschriebene Mindeststundenzahl hinaus Lehrveranstaltungsstunden absolviert, sodass insgesamt rd. 900 Lehrveranstaltungsstunden erbracht werden.
Die Verteilung der Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung ergibt sich aus Anlage 4 zu § 15 StBAPO.
Lehrveranstaltungen erfolgen in den Fächern:
- Allgemeines Abgabenrecht
- Allgemeine Rechtskunde
- Bewertungsrecht
- Buchführung und Bilanzwesen
- Organisation
- Politische Bildung, Staatskunde / Allgemeine Verwaltungskunde und Recht des öffentlichen Dienstes
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Steuererhebung
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umatzsteuer
- Wirtschafts- und Sozialkunde