Berechnungen

Finanzwirt (m/w/d)

Die Hessische Finanzverwaltung bietet für den mittleren Dienst eine zweijährige qualifizierte Ausbildung. Die Steueranwärterinnen und -anwärter lernen und wohnen in der Landesfinanzschule und absolvieren den berufspraktischen Teil der Ausbildung in einem der hessischen Ausbildungsfinanzämter. Schon während der Ausbildung sind Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenstatus.

Ausbildung

Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung als Mitarbeiter*in/Bearbeiter*in in der Hessischen Finanzverwaltung.
Sie umfasst daher insbesondere

  • die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten,
  • angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie
  • Verständnis für wirtschaftliche und internationale Zusammenhänge.

Darüber hinaus werden die Anwärter*innen im Vorbereitungsdienst auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet.

Ausbildungsziele

§ 1 Abs. 1 der Steuerbeamtenausbildungs- und –prüfungsordnung [StBAPO] legt die Ziele der Ausbildung fest. Die in der Vorschrift genannten Aufgaben werden, was den theoretischen Teil betrifft, von der Landesfinanzschule Hessen, was den berufspraktischen Teil betrifft, von den Finanzämtern übernommen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden den Anwärter*innen breite steuerfachliche Kenntnisse mit den entsprechenden zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Bezügen in teilnehmer*innenaktiver Unterrichtsform vermittelt. Dies erfolgt zum Teil unter Anwendung der in der Praxis genutzten EDV-Programmen. Außerdem werden sie in den sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns sowie zu Themen der Arbeits- und Selbstorganisation geschult.

Umfang der Ausbildung

Dabei umfasst die fachtheoretische Ausbildung bundeseinheitlich insgesamt mindestens 800 Lehrveranstaltungsstunden. Am Lehrbereich Landesfinanzschule Hessen werden über die vorgeschriebene Mindeststundenzahl hinaus Lehrveranstaltungsstunden absolviert, sodass insgesamt rd. 900 Lehrveranstaltungsstunden erbracht werden.

Die Verteilung der Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung ergibt sich aus Anlage 4 zu § 15 StBAPO.

Lehrveranstaltungen erfolgen in den Fächern:

  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Allgemeine Rechtskunde
  • Bewertungsrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Organisation
  • Politische Bildung, Staatskunde / Allgemeine Verwaltungskunde und Recht des öffentlichen Dienstes
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Steuererhebung
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umatzsteuer
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsbestandteile

Bei der Ausbildung im mittleren Dienst der Hessischen Finanzverwaltung wechseln sich die fachtheoretischen und berufspraktischen Anteile ab. An der Landesfinanzschule verbringen die Anwärter*innen des mittleren Dienstes drei Unterrichtsblöcke von jeweils ca. 3-monatiger Dauer:

  • Erster Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung FTA I ca. 3 Monate
  • Zweiter Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung FTA II ca. 6 Monate

Der zweite Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung wird durch eine sechswöchige Praxisphase in den Finanzämtern in zwei Teile (FTA II Teil 1 und FTA II – Teil 2) geteilt.

Weiterhin wird an der Landesfinanzschule in Rotenburg ein kleiner Teil der Ausbildungsarbeitsgemeinschaften mit dreiwöchiger Dauer und einer sich anschließenden Gesundheitswoche durchgeführt.

Der Unterricht findet in Hörsälen mit bis zu 25 Schüler*innen statt. Grundsätzlich finden täglich 6 Lehrveranstaltungen am Vormittag statt, sodass pro Woche 30 Stunden absolviert werden. Dazu kommt in manchen Wochen noch nachmittägliche Übungsstunden in den Hauptfächern.

Jede Woche wird ein neuer Stundenplan erstellt.

Jede*r Dozent*in bietet an mindestens einem Nachmittag pro Woche in seinem/ihrem Büro ein Kolloquium an. Kolloquium bedeutet „Frage- und Besprechungsstunde“. Wenn man etwas im normalen Unterricht nicht verstanden hat oder wegen Krankheit eine Lehrveranstaltung verpasst hat, kann man direkt bei dem/der Dozenten*in nachfragen und sich Inhalte noch einmal erklären lassen.

Im Rahmen des Fachs „Staatskunde“ wird im 2. Teil der Ausbildung eine 4-tägige Studienfahrt nach Berlin unternommen.

Wir besichtigen einige Einrichtungen von aktueller politischer Bedeutung wie z.B. Bundestag, Bundesrat oder das Bundesfinanzministerium – nehmen uns aber auch Zeit Gedenkstätten der Deutschen Geschichte wie z.B. Grenzübergang Bernauer Straße, Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen oder das Denkmal für die ermordeten Juden in Europa zu besuchen.

Daneben bleibt auch immer noch Zeit zur freien Verfügung um gemeinsam die Hauptstadt zu erkunden.

Am Ende des ersten Teilabschnitts der fachtheoretischen Ausbildung (FTA I) werden acht Leistungstests mit einstündiger oder eineinhalbstündiger Dauer geschrieben. Zur Vorbereitung auf diese Leistungstests werden im Laufe des FTA I bereits in den Hauptfächern 45-minütige Zwischenklausuren absolviert.

Im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung werden fünf dreistündige Aufsichtsarbeiten in den folgenden Gebieten angefertigt:

  1. Allgemeines Abgabenrecht
  2. Buchführung und Bilanzwesen
  3. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  4. Staats- und Verwaltungskunde
  5. Umsatzsteuer

Die am Ende der Ausbildungszeit abzulegende Laufbahnprüfung (§ 38 StBAPO) besteht ebenfalls aus diesen fünf Fachgebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt ebenfalls drei Stunden pro Prüfungsfach.

Klausurleistungen werden im Notenschema von 0 (ungenügend) bis 15 Punkten (sehr gut) bewertet. Zum erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung müssen mindestens drei von fünf Prüfungsarbeiten mit 5 Punkten (ausreichend) bewertet worden sein und insgesamt 25 Punkte erreicht sein.

Berufsbild

Nach erfolgreicher Ausbildung eröffnen sich interessante Tätigkeitsfelder im mittleren Dienst der Hessischen Finanzverwaltung. Bei einem Finanzamt erfolgt der Einsatz als Mitarbeiter*in im Innendienst oder es ergibt sich als Prüfer*in im Außendienst ein anspruchsvolles Täigkeitsfeld. Viele der Aufgaben dürfen zu einem großen Teil auch eigenverantwortlich erledigt werden.

Darüber hinaus wird das zunehmende Aufgabenfeld des Bürgerservices (Finanzservicestellen und Telefon-Finanzservicestellen) vorwiegend von Beschäftigten des mittleren Dienstes erbracht.

Die Beschäftigten der Hessischen Finanzverwaltung können sich regelmäßig fortbilden und haben einen krisenfesten Arbeitsplatz. Schließlich bestehen auch Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst.

Als familienfreundlicher Arbeitgeber bietet das Land Hessen vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Nach abgeschlossener Ausbildung bestehen die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und/oder auch zum Teil an einem häuslichen Arbeitsplatz arbeiten.

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