Geldscheine hängen an einer Wäscheleine

Dipl.-Finanzwirt*in (FH)

Die Hessische Steuerverwaltung bietet Ihnen eine dreijährige qualifizierte Ausbildung. Sie lernen und wohnen je nach Campus-Standort in unserer Hochschule und absolvieren den berufspraktischen Teil des Studiums in einem der hessischen Ausbildungsfinanzämter. Während des Studiums erlangen Sie einen Beamtenstatus und erhalten eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung.

Lesedauer:18 Minuten

Studium

Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung dauert drei Jahre. Diese drei Jahre beinhalten neben dem Fachstudium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg an der Fulda mit einer Dauer von 21 Monaten auch die berufspraktischen Studienzeiten. Die berufspraktischen Studienzeiten werden inhaltlich mit dem Fachstudium verbunden.

Im Vorbereitungsdienst wird der/die Beamt*in auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Seine Ausbildung führt ihn/sie zur Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei sind die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft zu berücksichtigen.

Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz im Steuerrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten die methodische und die soziale Kompetenz sowie das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Lerninhalte werden während des Fachstudiums nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden vermittelt; die Inhalte sind anwender*innenorientiert und es wird dabei besonders auf den Praxisbezug Wert gelegt.

Das Fachstudium gliedert sich in ein Grund- und in ein Hauptstudium und umfasst 2.200 Unterrichtseinheiten. Die Dauer des Fachstudiums entfällt etwa zu 2/3 auf das Grund- und zu 1/3 auf das Hauptstudium. Das Grundstudium besteht aus zwei Teilen. Im Anschluss an den ersten Teil des Grundstudiums findet eine Zwischenprüfung statt. Nach der erfolgreich absolvierten Zwischenprüfung und einer berufspraktischen Studienphase wird das Grundstudium mit dem zweiten Teil fortgesetzt.

Die Studierenden werden zu Studiengruppen zusammengefasst; die Lehrveranstaltungen werden grundsätzliche für jede Studiengruppe getrennt durchgeführt. Es besteht Anwesenheitspflicht, weil die Studierenden als Beamt*innen bereits im Dienstverhältnis stehen.

Grundsätzlich finden an jedem Vormittag sechs Unterrichtseinheiten statt, die um 7.50 Uhr beginnen und um 13.00 Uhr oder um 13.10 Uhr beendet sind. Jede Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Bei Verhinderung eines/einer Dozenten*in wird die Unterrichtseinheit nach Möglichkeit entweder nachgeholt oder von einem/einer anderen Dozenten*in übernommen.

Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen für 25 bis 30 Studierende statt. Durch technische Ausstattung der Lehrsäle können auch Studierende im Homeoffice an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Ferner stehen auch EDV-Hörsäle zur Verfügungen, die sowohl mit dem Internet als auch mit dem verwaltungseigenen Intranet verbunden sind. Nachmittags werden neben Wahlpflichtveranstaltungen regelmäßig Kolloquien für jedes Studienfach angeboten. Die gut sortierte Bibliothek unterstützt das Selbststudium.

Die rechtlichen Grundlagen bilden

  1. das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
  2. die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte (StBAPO)
  3. und die Studienordnung des Fachbereichs Steuer.

Berufspraktische Studienzeiten

Die Studierenden werden Ausbildungsfinanzämtern zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Während der berufspraktischen Studienzeiten üben die Studierenden Tätigkeiten in den Ausbildungsfinanzämtern aus und haben Gelegenheit, im Rahmen von Ausbildungsarbeitsgemeinschaften die bis dahin fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpften und zu vertiefen.

Insbesondere die Automation des steuerlichen Festsetzungs- und Erhebungsverfahrens sowie praxisorientierte Arbeits- und Entscheidungstechniken bei der Veranlagung von Steuern werden dabei behandelt. Ziel der Ausbildung ist nicht nur die fachliche Integration in das Arbeitsgebiet, sondern auch die Beherrschung von bisher ungewohnten Situationen, wie z. B. der Umgang mit Steuerbürger*innen, die Zusammenarbeit mit Kolleg*innen verschiedenen Alters, das Führen von Mitarbeiter*innen.

Die Ausbildung erstreckt sich in erster Linie auf die Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich und die Außenprüfung. Die Tätigkeit im Veranlagungsbereich ist geeignet, die Studierenden in der Technik zur richtigen Erfassung und Würdigung von steuerlich erheblichen Sachverhalten zu unterweisen. Dabei ist die Entwicklung fachübergreifenden Denkens und das Verstehen wirtschaftlicher Zusammenhänge von besonderer Bedeutung. Während der berufspraktischen Studienzeiten soll der/die Studierende die Aufgaben des gehobenen Dienstes unter Beachtung rechtsstaatlicher und verwaltungsökonomischer Grundsätze kennen lernen sowie soziale und methodische Handlungskompetenz gewinnen.

Abschnitte des Studiums

Die Einstellung erfolgt zum 01.08. Nach einer Orientierungsphase im Ausbildungsfinanzamt folgt das Grundstudium Teil 1 an (Dauer ca. 5,5 - 6 Monate), das mit der Zwischenprüfung im Februar endet. Anschließend folgt eine ca. fünfmonatige berufspraktische Studienphase. Im August des Studienjahres 02 beginnt das Grundstudium Teil 2. Dies geht bis Dezember, danach sind Sie 2 Monate im Amt, von März bis Mitte April dann wieder am Studienzentrum. Danach folgt das Hauptstudium, das nach ca. 2 Monaten durch eine ca. siebenmonatige berufspraktische Studienzeit unterbrochen wird. Das Hauptstudium endet nach weiteren 5 Monaten mit der schriftlichen Laufbahnprüfung. Der dem Studierenden während des Fachstudiums blockweise zustehende Urlaub (ca. 2 Monate) wird aus Vereinfachungsgründen als Teil der berufspraktischen Studienzeit ausgewiesen.

Der erste Teil des Grundstudiums bis zur Zwischenprüfung (Grundstudium Teil 1) dient der Grundlagenvermittlung in folgenden Fachgebieten:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Im Lauf des Grundstudiums Teil 1 werden zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung Übungsklausuren in folgenden Fächern geschrieben:
  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
  • Öffentliches Recht

In der Zwischenprüfung soll der Studierenden zeigen, ob er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geeignet ist, den Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung erfolgreich fortzusetzen. Die Zwischenprüfung umfasst fünf Klausuren aus folgenden Gebieten:

  1. Abgabenordnung
  2. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  3. Umsatzsteuer
  4. Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen sowie
  5. Öffentliches Recht

Die Aufgaben werden auch fächerübergreifend gestellt und können mit Fragen zur Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung verknüpft werden. Für jede Prüfungsklausur steht eine dreistündige Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Die Zwischenprüfung hat keinen mündlichen Prüfungsteil.
Die Zwischenprüfung kann bei Nichtbestehen innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. Das erfolgreiche Absolvieren der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums.

Im weiteren Verlauf des Grundstudiums nach der Zwischenprüfung (Grundstudium Teil 2) werden die Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete vermittelt sowie Schwerpunkte vertieft.
Im Grundstudium Teil 2 erstrecken sich die Lehrveranstaltungen auf folgende Fachgebiete:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Privatrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftswissenschaften, Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Informations- und Wissensmanagement
  • Methodenlehre

Während des Grundstudiums Teil 2 sind dreistündige Übungsklausuren in folgenden Fächern zu schreiben:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung sowie
  • Privatrecht

Zum Abschluss des Grundstudiums sind dreistündige Abschlussklausuren in den folgenden Studienfächern zu fertigen:

  • Abgabenrecht 
  • Umsatzsteuer
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung sowie
  • Privatrecht

Die Lehrveranstaltungen im Hauptstudium betreffen folgende Fachgebiete:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag incl. Internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
  • Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Schwerpunktthemen
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
  • Wahlpflichtfächer

Im Rahmen des Hauptstudiums werden zwei ausgewählte Schwerpunktthemen unterrichtet; als Schwerpunktthemen kommen insbesondere fachübergreifende Themen (z.B. Organschaft aus gewerbesteuerlicher, körperschaftsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht) und solche Themen in Betracht, die in unterschiedlichsten Arbeitsbereichen bedeutsam sind (z.B. Insolvenzrecht).

Ferner ist während des Hauptstudiums zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche Arbeit unter Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in der vorgegebenen Zeit zu fertigen und abzugeben.

Im Laufe des Hauptstudiums sind - auch zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung - fünfstündige Klausuren in folgenden Fächern zu schreiben:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung sowie
  • Besteuerung der Gesellschaften

Das Hauptstudium endet mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der hessischen Steuerverwaltung.

Die Laufbahnprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.

Die Prüfungsaufgaben werden zum Teil fachübergreifend gestellt und können mit Fragen zur Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung verknüpft werden.

Im Rahmen der Prüfung muss der/die Studierende zeigen, dass er/sie über ausreichende Kenntnisse verfügt und sie auf praktische Fälle anwenden kann. In der Laufbahnprüfung wird festgestellt, ob der/die Studierende die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht hat und nach dem Gesamtbild seiner/ihrer Persönlichkeit für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung befähigt ist.

Die schriftliche Prüfung für den gehobenen Dienst umfasst fünfstündige Prüfungsklausuren aus folgenden Gebieten:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung sowie
  • Besteuerung der Gesellschaften

Wer aufgrund mangelhafter Leistungen zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen ist, hat die Prüfung nicht bestanden.

Während der mündlichen Prüfung werden das steuerliche und wirtschaftliche Verständnis sowie die soziale und die methodische Handlungsfähigkeit beurteilt.

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal und nur vollständig wiederholt werden. Der/Die Studierende kann zu dem der Wiederholungsprüfung vorangehenden Abschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und dem vorangehenden Teil der Fachstudien zugelassen werden. Der Vorbereitungsdienst kann bis zum Abschluss der Wiederholungsprüfung verlängert werden.

Das erfolgreiche Studium schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt*in (Fachhochschule) ab.

Berufsbild

Beamt*innen des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung sind überwiegend im Innendienst der Finanzämter als Sachbearbeiter*innen tätig, zum Beispiel zur Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich, in der Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsteuerstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle, Strafsachenstelle. Neben der Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich stellen sie Grundstückswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke fest. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Erfassung von Erbschaften und Schenkungen, die sie steuerlich auswerten. Innerhalb der Finanzkasse können sie leitende Funktionen ausüben. Im Außendienst sind sie vorwiegend in der Betriebsprüfung oder auch in der Steuerfahndung tätig, wo sie sich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befassen. Außerdem nehmen sie innerhalb der Steuerverwaltung Sachbearbeiter*innenaufgaben auf dem Gebiet der Organisation, des Personals- und Haushaltswesens wahr; diese Tätigkeiten üben sie teilweise auch in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und im Hessischen Finanzministerium in Wiesbaden aus.
Ob das Finanzamt Steuererstattungen gewährt oder Steuernachzahlungen einfordert, die Beamt*innen bemühen sich dabei um einen bürgerfreundlichen Service. Dabei hilft ihnen die moderne Datenverarbeitungstechnik. Im Mittelpunkt der Verwaltung stehen aufgeschlossene, aktive und freundliche Mitarbeiter*innen, zu deren wichtigsten Aufgaben der tägliche Umgang mit Menschen aller Berufe und gesellschaftlichen Schichten gehört.

Nachfolgend erhalten Sie folgende Informationen:

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Aufgaben
  • Arbeitsbedingungen/ Zusammenarbeit und Kontakte
  • Weiterbildung/ Berufliche Perspektiven

Tätigkeitsbezeichnungen

Diplom-Finanzwirt*innen beginnen ihre Tätigkeit im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung als Steuerinspektor*in. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit werden Diplom-Finanzwirt*innen zum/zur Beamten*in auf Lebenszeit ernannt.

Der/Die Beamte*in kann bei entsprechender Leistung im Laufe der Dienstjahre zur/zum

  • Steueroberinspektor*in (Besoldungsgruppe A 10)
  • Steueramtmann*frau (Besoldungsgruppe A 11)
  • Amtsrat*rätin (Besoldungsgruppe A 12)
  • Oberamtsrat*rätin (Besoldungsgruppe A 13)

aufsteigen.

Die Karriere hängt also wesentlich von der persönlichen, fachlichen und räumlichen Einsatzbereitschaft ab. Bei besonderer Befähigung ist die Übernahme in die Laufbahn des höheren Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung möglich.

Tätigkeitsbeschreibung

Beamt*innen des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung befassen sich mit der Verwaltung von Steuern wie zum Beispiel der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer. Als Sachbearbeiter*innen bearbeiten sie weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich ein Arbeitsgebiet im Veranlagungsbereich, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung.

Steuerbeamt*innen verfügen über sehr gute rechtliche Kenntnisse. So kennen sie sich zum Beispiel aus mit den Steuergesetzen, den Steuerrichtlinien, dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht und natürlich auch mit den Verwaltungsanweisungen der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und den Gerichtsurteilen der Finanzgerichtsbarkeit. Sie verfügen auch über Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre und können moderne Informations- und Kommunikationstechnik einsetzen.

Diese umfangreichen Fachkenntnisse ermöglichen es ihnen, Bürger*innen umfassend zu informieren und Steuerangelegenheiten verantwortlich und sachgemäß zu bearbeiten. Neben den Fachkenntnissen benötigen die Beamt*innen Objektivität, Einfühlungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, um den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Bürger*innen nachkommen zu können. In den Besteuerungsangelegenheiten beschäftigen sich die Beamt*innen mit komplexen Sachverhalten. Darüber hinaus fällt die verwaltungsmäßige Bearbeitung von Anträge, Eingaben und Rechtsbehelfen an.

Besonders qualifizierte Beamt*innen des gehobenen Dienstes in der Hessischen Steuerverwaltung können beispielsweise als Betriebsprüfer*innen arbeiten. Wer pädagogisch besonders befähigt ist, kann hauptamtlich an den Bildungsstätten der Hessischen Steuerverwaltung unterrichten.

Neben den Sachbearbeiter*innentätigkeiten nehmen die Beamt*innen auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, zum Beispiel als Sachgebietsleiter*innen in den Finanzämtern oder als Hilfsreferent*innen bei der Oberfinanzdirektion. In Leitungs- und Führungsfunktionen erledigen die Beamt*innen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben, Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation.

Es fallen meist Schreibtischarbeiten zu den üblichen Bürozeiten an. Zum Teil sind die Beamt*innen im Außendienst (z.B. zu Betriebsprüfungen und in der Steuerfahndung) unterwegs.

Aufgaben

  • Steuerpflichtige zu den laufend erhobenen Steuern (zum Beispiel Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) veranlagen
  • Den steuerlich erheblichen Sachverhalt an Hand der beigefügten Steuererklärungen und Unterlagen ermitteln und rechtlich würdigen
  • Besteuerungsmerkmale feststellen und Steuern mit Automatisierungsunterstützung berechnen beziehungsweise festsetzen
  • Anträge der Arbeitnehmer*innen auf Eintragung eines Ermäßigungsbeitrages auf der Lohnsteuerkarte bearbeiten
  • Einsprüche, Klagen bearbeiten und Revisionen vorbereiten

  • Einheitswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke ermitteln und festsetzen

  • Den Erwerb von Grundstücken und Wohnungseigentum steuerlich auswerten

  • Erbschaften und Schenkungen zentral erfassen und steuerlich auswerten

  • Vollstreckungsaufträge erteilen
  • Sicherungsübereignungen durchführen, in das unbewegliche Vermögen vollstrecken
  • Das Finanzamt in Insolvenz-/Konkursverfahren vertreten

  • Unter Leitung von Angehörigen des höheren Dienstes Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten bearbeiten
  • Ordnungswidrigkeiten ermitteln und rechtlich würdigen
  • Der Staatsanwaltschaft die Akten des betreffenden Falls vorlegen (falls der Umfang der Sache es erfordert)
  • In Bußgeldverfahren Steuerordnungswidrigkeiten ahnden und verfolgen

  • Weitgehend selbstständig vor Ort prüfen, ob die Angaben des/der Steuerpflichtigen in der Steuererklärung mit den Angaben in seinen/ihren Büchern übereinstimmen
  • Weitgehend selbstständig vor Ort prüfen, ob die Aufzeichnungen des/der Steuerpflichtigen in seinen /ihren Büchern mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen

  • Weitgehend selbstständig (und nicht selten Länder übergreifend) u. a. als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaften (das heißt mit den Befugnissen von Polizeibeamt*innen), um Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken.
  • Weitgehend selbstständig (und nicht selten Länder übergreifend) Steuerfälle aufdecken, die der Steuerverwaltung noch unbekannt sind und in diesen Angelegenheiten ermitteln

  • Hauptamtlich an Bildungseinrichtungen der hessischen Steuerverwaltung Lehrtätigkeiten ausüben

Arbeitsbedingungen/ Zusammenarbeit und Kontakte

Beamt*innen im gehobenen Dienst der Hessischen Steuerverwaltung handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit eigenständig und eigenverantwortlich. Sie üben dabei eine verwaltende, ordnende, regelnde und planende Tätigkeit aus. Diese besteht aus Innen und Außendiensttätigkeiten.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sie sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen, zum Beispiel bei Auskunft suchenden Bürger*innen und Steuerberater*innen sind die Beamt*innen zum Teil auch unerfreulichen Situationen ausgesetzt (Bürger*innen kommen ihren steuerlichen Pflichten nicht nach).

Die Tätigkeit in der Hessischen Steuerverwaltung wird überwiegend in Büros mit modernen Informations- und Telekommunikationsmitteln erledigt und führt nicht zur besonderen körperlichen Beanspruchung. Die Arbeitszeit (Gleitzeit) verteilt sich auf fünf Tage in der Woche; Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich.

Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeiten die Beamt*innen innerhalb der Behörden in Teams - den Sachgebieten - zusammen. Allerdings spezialisieren sich die Teammitglieder häufig auf ganz bestimmte Aufgabenbereiche und führen die zugehörigen Tätigkeiten alleine aus. Bei einer Tätigkeit im Außendienst steht die Zusammenarbeit mit Betrieben, Steuerberater*innen oder Rechtanwälten*innen im Vordergrund.

Die Beamt*innen im gehobenen Dienst der Hessischen Steuerverwaltung haben auch Kontakte zu steuerpflichtigen Bürger*innen, zu Kolleg*innen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeiter*innen anderer Behörden (zum Beispiel Juztiz- und Kommunalverwaltung).

Weiterbildung/Berufliche Perspektiven

Ständige Änderungen des Steuerrechts sowie, Neuerungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung beeinflussen auch den Arbeitsalltag im gehobenen Dienst der Hessischen Steuerverwaltung. Um hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen unerlässlich.
Durch innerbehördliche Fortbildungsmaßnahmen, aber auch durch Weiterbildungsangebote externer Bildungsträger lassen sich Fachkenntnisse ergänzen und vertiefen. Die Themen betreffen z.B. Wirtschafts- und Steuerrecht, Finanz- und Steuerpolitik, Rechnungswesen oder EDV in der öffentlichen Verwaltung.

Schlagworte zum Thema