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Justizfachwirt*in

Die Hessische Justizverwaltung bietet Ihnen eine qualifizierte zweijährige Ausbildung zum/zur Justizfachwirt*in (Beamt*in des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig allgemeiner Justizdienst) an, die sich in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte gliedert. Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Beruf in allen Bereichen der hessischen Justiz.

Lesedauer:16 Minuten

Für Bewerber*innen mit abgeschlossener Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten mit entsprechender Berufserfahrung kann eine Abkürzung der Ausbildung auf ein Jahr erfolgen.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich für den Gerichtsvollzieherdienst oder den gehobenen Justizdienst [Diplom-Rechtspfleger*in (FH)] weiter zu qualifizieren.

Während der berufspraktischen Ausbildung sind die Anwärter*innen einem Amtsgericht zugewiesen. Dort lernen sie während der Berufspraktika die amtsgerichtliche Praxis in sämtlichen Abteilungen kennen. Zudem erfolgt eine mehrwöchige Überweisung an ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft, um auch die dortigen Arbeitsbereiche kennen zu lernen.

Die fachtheoretische Ausbildung (Einführungspraktikum – Fachtheoretischer Lehrgang I – Fachtheoretischer Lehrgang II) findet in Form von Lehrgängen im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda im Lehrbereich Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst statt. Während dieser Zeit wohnen Sie in modernen Zimmern des Studienzentrums und genießen dort eine Vollverpflegung.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwerben Sie die Berufsbezeichnung „Justizfachwirt*in“.

Ausbildung

Grundlage für die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt*in bildet die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes im mittleren Justizdienst (APOaJD).

Die Ausbildung, auch Vorbereitungsdienst genannt, beginnt regelmäßig zum 1. September eines Jahres und dauert zwei Jahre.

In Zeiten hohen Personalbedarfs erfolgt eine weiter Einstellung zum 1. November eines Jahres.

Der Vorbereitungsdienst umfasst aufeinander abgestimmte und verzahnte fachtheoretische Lehrgänge und berufspraktische Ausbildungsabschnitte. Ziel des Vorbereitungsdienstes ist die Heranbildung von Beamt*innen, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrer allgemeinen und fachlichen Befähigung in der Lage sind, die verantwortungsvollen Aufgaben des/der Justizfachwirt*in eigenverantwortlich, selbständig, kostenbewusst und bürgerfreundlich zu erledigen.

Der reguläre zweijährige Vorbereitungsdienst (Einstellung 1. September) gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Ziffer Abschnitt Dauer
1. Einführungspraktikum 2 Monate (Ausbildungsabschnitt I)
2. Berufspraktikum I 2 Monate (Ausbildungsabschnitt II)
3. Fachtheoretischer Lehrgang I 6 Monate (Ausbildungsabschnitt III)
4. Berufspraktikum II 12 Monate (Ausbildungsabschnitt IV)
5. Fachtheoretischer Lehrgang II 2 Monate (Ausbildungsabschnitt V)

Der reguläre zweijährige Vorbereitungsdienst (Einstellung 1. November) gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Ziffer Abschnitt Dauer

1.

Einführungspraktikum

2 Monate (Ausbildungsabschnitt I)

2.

Berufspraktikum I

2 Monate (Ausbildungsabschnitt II)

3.

Fachtheoretischer Lehrgang I (Teil 1)

2 ½  Monate (Ausbildungsabschnitt III)

4.

Berufspraktikum II (Teil 1)

5 ½  Monate (Ausbildungsabschnitt IV)

5.

Fachtheoretischer Lehrgang I (Teil 2)

3 ½  Monate (Ausbildungsabschnitt III)

6

Berufspraktikum II (Teil 2)

6 ½ Monate (Ausbildungsabschnitt IV)

7.

Fachtheoretischer Lehrgang II

2 Monate (Ausbildungsabschnitt V)

Für geprüfte Justizfachangestellte mit Berufserfahrung kann die Dauer des Vorbereitungsdienstes auf ein Jahr abgekürzt werden. Der Schwerpunkt dieser verkürzten Ausbildung liegt auf der Vermittlung und Vertiefung fachtheoretischer Kenntnisse. Die fachtheoretische Ausbildung ist daher nahezu identisch mit der regulären Ausbildung. Die berufspraktischen Abschnitte sind jedoch deutlich verkürzt.

Der verkürzte einjährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Ziffer Abschnitt Dauer

1.

Fachtheoretischer Lehrgang I

6 Monate (Ausbildungsabschnitt I)

2.

Berufspraktikum

4 Monate (Ausbildungsabschnitt II)

3.

Fachtheoretischer Lehrgang II

2 Monate (Ausbildungsabschnitt III)

Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II werden sowohl im regulären 2-jährigen als auch im verkürzten 1-jährigen Vorbereitungsdienst an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in Rotenburg an der Fulda eingerichtet. Das Einführungspraktikum wird in Kooperation zwischen der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst und dem Amtsgericht Bad Hersfeld durchgeführt.

Die berufspraktische Ausbildung wird bei ausgesuchten Ausbildungsamtsgerichten durchgeführt.

Ausbildungsabschnitte

Das Einführungspraktikum (Ausbildungsabschnitt I) dauert zwei Monate. Es beginnt am ersten Tag der Ausbildung bei dem jeweiligen Ausbildungsamtsgericht. Dort erfolgt die Ernennung zum/zur Beamt*in auf Widerruf und die Vereidigung. Das Einführungspraktikum wird ab dem nächsten Tag an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in Rotenburg an der Fulda und dem Amtsgericht Bad Hersfeld fortgesetzt. Für die Ausbildungszeit beim Amtsgericht Bad Hersfeld wird ein Transferdienst von Rotenburg an der Fulda nach Bad Hersfeld eingerichtet.

Im Ausbildungsabschnitt I

  • werden die Anwärter*innen in allgemeiner Form über die Bedeutung und die Organisationsstrukturen der Justiz informiert,
  • erhalten sie einen Überblick über die Aufgaben des mittleren Justizdienstes in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Justizverwaltung,
  • machen sie sich durch die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Exkursionen mit der Arbeitsweise der Gerichte vertraut und
  • werden in die allgemeinen elektronischen Arbeitstechniken eingeführt und im Tastschreiben geschult.

Den berufsfachlichen Schwerpunkt der Ausbildung im Einführungspraktikum bildet die praktische und theoretische Unterweisung in den Hauptaufgabengebieten der streitigen Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilprozess). In diesem Zusammenhang werden den Anwärter*innen exemplarisch auch die Besonderheiten der juristischen Fachsprache und der Gesetzestechnik vermittelt. Außerdem erhalten sie im Anschluss an die allgemeine Einführung in die elektronischen Arbeitstechniken eine gründliche Schulung in den im Straf- und Zivilbereich eingesetzten EDV-Fachanwendungen.

Das Einführungspraktikum umfasst schließlich auch wichtige lernpädagogische Ausbildungsangebote.

Vorrangiges Ziel des ersten Ausbildungsabschnitts ist es,

  • die Anwärter*innen zu optimalem Lernverhalten anzuleiten,
  • ihnen die Denk- und Arbeitsweise der Justiz nahe zu bringen,
  • ihnen im Lehrgebiet „EDV-Grundlagen und Tastschreiben“ einen Kenntnisstand zu vermitteln, der sie in die Lage versetzt, mit den notwendigen EDV-Fachanwendungen zu arbeiten
  • die Anwärter*innen so gut auf den nachfolgenden Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum I) vorzubereiten, dass sie den Anforderungen der Praxis gewachsen sind und sich problemlos in den Geschäftsablauf der Ausbildungsgerichte integrieren lassen.

Der 2. Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum I) dauert zwei Monate und wird bei dem jeweiligen Ausbildungsamtsgericht absolviert. Er dient der Anwendung, Übung und Vertiefung der im Ausbildungsabschnitt I (Einführungspraktikum) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine weitere Ausbildung in den Aufgabengebieten Zivilprozess und Strafprozess. Die Ausbildung in diesem Abschnitt erfolgt in Form einer Einzelausbildung am Arbeitsplatz.

Das Berufspraktikum I gliedert sich wie folgt:

  • 1 Monat Zivilsachen beim Amtsgericht
  • 1 Monat Strafsachen beim Amtsgericht

Während der Ausbildung am Arbeitsplatz werden die Anwärter*innen in alle vorkommenden Geschäfte eingeführt. Sie werden aktiv in die Erledigung aller Tagesgeschäfte - nicht nur einfacher Routinearbeiten - eingebunden und schrittweise an deren selbständige Erledigung herangeführt.

Sie sollen dabei

  • die zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in ihrem praktisch bedeutsamen Teil umfassend kennen, verstehen und erstmals praktisch anzuwenden lernen und
  • sich in den Arbeitstechniken, im Umgang mit den eingesetzten EDV-Programmen, im Schriftverkehr sowie in der Aufnahme von Anträgen und insbesondere im Umgang mit den Bürger*innen üben.

In dem 6-monatigen fachtheoretischen Lehrgang I an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst werden den Anwärter*innen die für ihren späteren Beruf notwendigen, an den Bedürfnissen der Praxis orientierten, theoretischen Kenntnisse vermittelt. Die im Einführungspraktikum und im Berufspraktikum I des regulären 2-jährigen Vorbereitungsdienstes durchlaufene Ausbildung in den Bereichen des Zivil- und Strafprozesses wird nochmals theoretisch abgerundet und vertieft.

Für den verkürzten 1-jährigen Vorbereitungsdienst stellt der fachtheoretische Lehrgang I den ersten Ausbildungsabschnitt dar. Die Inhalte der fachtheoretischen Lehrgänge I der beiden Ausbildungen unterscheiden sich nur geringfügig.

Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche mit regelmäßig 6 Unterrichtsstunden vormittags statt. In geringem Umfang muss auch der Nachmittag für Unterweisungen genutzt werden. Während des fachtheoretischen Lehrgangs I wird den Anwärter*innen wie in den anderen zentralen Ausbildungsabschnitten in Rotenburg an der Fulda Unterkunft und Verpflegung im Studienzentrum gewährt.
 
Im Unterricht werden zeitgemäße, mitarbeitsintensive und aktivierende Lehrmethoden eingesetzt. Die Anwärter*innen lernen in der Regel an praxisnahen Beispielfällen ihre Kenntnisse auf berufstypische Situationen anzuwenden und sich auch in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.

Da in sämtlichen Bereichen der hessischen Justiz EDV-unterstützte Arbeitsplätze eingerichtet sind, bildet die Vermittlung von EDV-Fertigkeiten neben der theoretischen Schulung einen zweiten Schwerpunkt im Fachlehrgang I. In ausgewählten Bereichen werden hier die jeweiligen Anwendungen in einem EDV-Saal vorgestellt und vielfältige Praxissituationen simuliert.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Lehrveranstaltungen der regulären Ausbildung während des Fachlehrgangs I:

  • Materielles Zivilrecht (BGB)
  • Zivilprozessrecht
  • materielles Strafrecht
  • Staatsanwaltschaftliches Verfahren
  • Strafprozessrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Familienrecht einschließlich der allgemeinen Bestimmungen des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Betreuungsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Nachlassrecht
  • Registerrecht
  • Kostenrecht
  • Vergütungs- und Entschädigungsrecht
  • Justizverwaltung
  • Kommunikation

Der 4. Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum II) dauert 12 Monate und besteht wieder aus einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz. Während dieser Zeit sind die Anwärter*innen ihrem jeweiligen Ausbildungsgericht zugewiesen. Dort werden Sie in nahezu allen Abteilungen des Amtsgerichts ausgebildet. Für bestimmte Ausbildungsinhalte erfolgt eine Überweisung in eine Ausbildungsstation bei einer Staatsanwaltschaft, einem Landgericht und einer Gerichtskasse. Zudem erfolgt eine zweitägige Hospitation bei einem/einer Gerichtvollzieher*in.

Die praktische Ausbildung erfolgt ebenso wie im Berufspraktikum I in der Form einer Einzelausbildung am Arbeitsplatz. Hierbei lernen die Anwärter*innen die praktische Umsetzung der im Fachlehrgang I erworbenen Kenntnisse der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den entsprechenden neuen Ausbildungsbereichen und festigen ihre EDV-Kenntnisse.

Sie werden aktiv in die Erledigung aller Geschäfte eingebunden und schrittweise an deren selbständige Erledigung herangeführt. Besonderes Augenmerk wird in der Ausbildung in den Service-Einheiten - die als Anlaufstelle für das rechtsuchende Publikum eingerichtet sind - auf den Umgang mit den Bürger*innen gelegt.

Während des Berufspraktikums II führen die Anwärter*innen an insgesamt 6 Arbeitstagen Nebenprotokolle in Strafverhandlungen beim Amtsgericht.

Im Berufspraktikum II ist - gegen Ende dieses Ausbildungsabschnittes - der Fachlehrgang II eingebettet.

Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Ausbildungsstationen der regulären Ausbildung während des Berufspraktikums II:

  • Amtsgericht – Serviceeinheit Grundbuchsachen 3 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Betreuungssachen 3 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Familiensachen 5 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Nachlasssachen 4 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Registersachen 3 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Zwangsvollstreckungssachen (einschließlich 2 Tage Gerichtsvollzieher) 3 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen 2 Wochen
  • Amtsgericht – Serviceeinheit Insolvenzsachen 2 Wochen
  • Amtsgericht – Kostenberechnung Zivilsachen (einschließlich 2 Tage Beratungshilfe) 3 Wochen
  • Amtsgericht – Kostenberechnung Familiensachen 3 Wochen
  • Amtsgericht – Anweisungsstelle für Zeugenentschädigung und Sachverständigenvergütung 3 Wochen
  • Amtsgericht – Gerichtskasse 2 Wochen
  • Amtsgericht – Verwaltung 2 Wochen
  • Staatsanwaltschaft (Sekretariat) 5 Wochen
  • Landgericht – Serviceeinheit für Zivilsachen (Berufungs- und Beschwerdesachen) und Kostenberechnung 2 Wochen

 

Das Berufspraktikum dauert in Anbetracht der vorhergehenden Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten lediglich 4 Monate und besteht wie in der regulären Ausbildung aus einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz. Während dieser Zeit sind die Anwärter*innen ihrem jeweiligen Ausbildungsgericht zugewiesen. Dort werden Sie in ausgewählten Abteilungen des Amtsgerichts sowie bei der Staatsanwaltschaft ausgebildet.

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Form einer Einzelausbildung am Arbeitsplatz. Hierbei lernen die Anwärter*innen die praktische Umsetzung der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den entsprechenden Ausbildungsbereichen und festigen ihre EDV-Kenntnisse.

Während des Berufspraktikums führen die Anwärter*innen des verkürzten Vorbereitungsdienstes an insgesamt 3 Arbeitstagen Nebenprotokolle in Strafverhandlungen beim Amtsgericht.

Im Berufspraktikum ist - gegen Ende dieses Ausbildungsabschnittes - der Fachlehrgang II eingebettet.

Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Ausbildungsstationen während des verkürzten Berufspraktikums:

  • Amtsgericht – Kostenberechnung Zivilsachen (einschließlich 2 Tage Beratungshilfe) 2 ½ Wochen
  • Amtsgericht – Kostenberechnung Familiensachen 2 ½ Wochen
  • Amtsgericht – Anweisungsstelle für Zeugenentschädigung und Sachverständigenvergütung 3 Wochen
  • Amtsgericht – Gerichtskasse 2 Wochen
  • Staatsanwaltschaft (Sekretariat) 3 Wochen

In Einzelfällen kann für Anwärter*innen, die zeitnah vor dem Vorbereitungsdienst während ihrer Tätigkeit als Justizfachangestellte*rt in einem dieser Arbeitsbereiche praktisch eingesetzt waren, abweichende Regelungen getroffen werden.

Der 2-monatige fachtheoretische Lehrgang II an der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst dient der anwendungsbezogenen Vertiefung der von den Anwärter*innen während der gesamten vorangegangenen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Darüber hinaus bereitet er durch Wiederholung in bestimmten Schwerpunkten auf die bevorstehende Prüfung vor.

Der Unterricht findet wie bereits im fachtheoretischen Lehrgang I an fünf Tagen in der Woche mit regelmäßig 6 Unterrichtsstunden vormittags statt. Während des Fachlehrgangs II wohnen die Anwärter*innen wieder im Studienzentrum.

Nachfolgend finden sie eine Übersicht über die einzelnen Lehrveranstaltungen während des fachtheoretischen Lehrgangs II:

  • Staatskunde
  • Zivilprozessrecht
  • Materielles Strafrecht
  • Strafprozessrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Nachlassrecht
  • Registerrecht
  • Kostenrecht
  • Vergütungs- und Entschädigungsrecht
  • Haushaltsrecht und Controlling


Berufsbild

Justizfachwirt*innen sind als Beamt*innen des mittleren Justizdienstes (Laufbahnzweig allgemeiner Justizdienst) bei den Gerichten, Amts- und Staatsanwaltschaften tätig. Hier arbeiten sie auf allen Gebieten der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit sowie in den Verwaltungsabteilungen.

In allen Abteilungen der hessischen Gerichte, egal ob streitige Gerichtsbarkeit (z.B. Zivilprozess, Strafprozess, Zwangsvollstreckung, Familiensachen) oder freiwillige Gerichtsbarkeit (z.B. Nachlass, Grundbuch, Register, Vormundschaft und Betreuung) sind Serviceeinheiten - bei Staatsanwaltschaften Sekretariate - eingerichtet, in denen Justizfachwirt*innen fungieren.

Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben, die mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik bewältigt werden, gehören hier u. a. die

  • Aktenverwaltung,
  • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
  • Protokollführung in Strafverhandlungen.

Justizfachwirt*innen sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für das rechtsuchende Publikum, das eine schnelle und bürgernahe Auskunft und soweit möglich Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer Probleme erwartet. Zu den Aufgaben der Justizfachwirt*innen in der Serviceeinheit und im Sekretariat gehören zudem Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Zu nennen sind hier u. a. die

  •  Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
  •  Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
  •  Festsetzung der Vergütung von Rechtsanwälten und Betreuern aus der Staatskasse,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.

Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirt*innen eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger*innen und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

Der Beruf erfordert deshalb neben vielseitigen Fachkenntnissen vor allem Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und - wegen des steten Umgangs mit dem Publikum - ein gutes Einfühlungsvermögen.

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